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Kirchenaustritt
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Sie tragen sich mit dem Gedanken, aus der evangelischen Kirche auszutreten? Wir
fragen uns, welche Gründe Sie wohl zu diesem Schritt bewegen könnten:
Entfremdung gegenüber der Kirche und ihren Glaubensinhalten? Enttäuschung über
einen Pfarrer oder kirchliche Mitarbeiter/innen? Enttäuschung über Gott durch
persönlich erfahrenes Leid? Ärger über die evangelische Kirche und ihre
Aussagen? Finanzielle Gründe? Beheimatung in einer anderen christlichen
Gemeinde oder Weltanschauung? Oder noch etwas ganz anderes?
Wir wüssten gerne mehr darüber – nicht um Sie nochmal „herumzukriegen“, sondern
um daraus zu lernen: für unsere Gemeinde, für unsere Angebote und nicht zuletzt
für uns selbst.
Bitte verstehen Sie es nicht als Androhung von Sanktionen, sondern als rein sachliche
Information, wenn wir Sie auf die rechtlichen Folgen eines Kirchenaustritt
aufmerksam machen:
Wer aus der Kirche ausgetreten ist...
- ...hat keinen Anspruch mehr auf Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation,
Trauung, kirchl. Bestattung).
- ...kann nicht mehr Pate werden.
- ...hat kein Stimmrecht bei Kirchenwahlen.
Ob Sie für ein Gespräch, einen Anruf (Tel.-Nr. 07233-4290) ein wenig Zeit
hätten, bevor Sie austreten? Wir würden uns darüber freuen!
Im Übrigen möchten wir Ihnen sagen: Wie auch immer Sie sich entscheiden: Sie
sollen wissen, dass die Türen der evangelischen Kirche und die der
Öschelbronner Kirchengemeinde für Sie auch in der Zukunft offen stehen werden.
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