|
Bestattung
|
 |
Ein geliebter Mensch ist gestorben – das tut weh, selbst wenn er schon alt war
und vielleicht lange und schwer leiden musste. Noch tragischer ist es, wenn
dieser Mensch plötzlich und unerwartet mitten aus dem vollen Leben gerissen
wurde. Für die Angehörigen bedeutet das Trauer und Schmerz. Gleichzeitig
stellen sich aber auch viele Fragen. Hier einige grundlegende Hilfen für
Betroffene:
Was ist zu tun?
1. Setzen Sie sich zunächst mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung.
Der Bestatter kümmert sich um alle Formalitäten und nimmt Ihnen Behördengänge
ab. Das Bestattungsinstitut informiert auch unser Pfarramt und stimmt mit dem
Pfarrer und der Friedhofsverwaltung den Termin für die Beerdigung/Trauerfeier
ab. Bestattungen können von Montag bis Freitag vorgenommen werden – nicht
jedoch am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen. Sie finden auf dem Neuen
Friedhof in Öschelbronn statt.
2. Unser Pfarrer möchte Ihnen als Seelsorger auf dem schweren Weg des
Abschiednehmens beistehen. Beim Tod eines nahestehenden Menschen fühlt man sich
in aller Regel hilflos und ohnmächtig, vielleicht weil das Thema Tod nie laut
ausgesprochen wurde. Deshalb führt der Pfarrer ein Gespräch mit den
Angehörigen. Dieses Gespräch dient auch der Vorbereitung der
Beerdigung/Trauerfeier. Hilfreich ist dabei ein tabellarischer oder
ausformulierter Lebenslauf des/der Verstorbenen.
Gestaltung der Trauerfeier
In der Regel werden in der gottesdienstlichen Feier zwei Lieder aus dem (alten)
badischen Gesangbuch gesungen. Bei besonderen Umständen kann ein
Trauergottesdienst auch ohne gemeinsam gesungene Lieder stattfinden. Sie
sollten jedoch bedenken: Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können,
gibt es meist Trauergäste, die mitsingen. Deren Gesang kann Sie mittragen und
Ihnen in Ihrem Schmerz eine Hilfe sein. Die Alternative besteht darin, eine
Sängerin/einen Sänger oder Musiker/in um 1-2 musikalische Beiträge zu bitten.
nach oben
Kosten
Kirchenmitgliedern entstehen keine Kosten für die kirchliche Bestattung. Wenn
Sie uns dennoch eine freiwillige Spende zukommen lassen möchten, sind wir Ihnen
dafür sehr dankbar.
Die Aufwendungen für die Orgelbegleitung auf dem Friedhof stellt Ihnen das
Rathaus zusammen mit den Friedhofsgebühren in Rechnung.
Beerdigungskaffee im
Gemeindehaus
Für das Kaffeetrinken nach einer kirchlichen Bestattung können Sie Räume des
Gemeindehauses mieten – sofern es keine Überschneidung mit
Gemeindeveranstaltungen gibt.
Weitere Informationen finden Sie
hier.
Aussegnung
Wenn Sie eine Aussegnung des gerade verstorbenen Menschen zu Hause bzw. im
Johanneshaus oder in der Klinik Öschelbronn wünschen, rufen Sie bitte umgehend
in unserem Pfarramt an. Ist der/die Angehörige in einem auswärtigen Krankenhaus
oder Altenheim verstorben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Klinikseelsorger
bzw. dem dortigen Pfarramt auf.
Totengedenken im Gottesdienst
Nach der Bestattung erinnern wir uns in einem der folgenden
Sonntagsgottesdienste (10.00 Uhr in der Evang. Sankt Georgs-Kirche) noch einmal
der/des Verstorbenen, nennen vor Gott ihren/seinen Namen und beten für die
Angehörigen. Jeweils am Ewigkeitssonntag (Ende November) gedenkt unsere
Gemeinde noch einmal besonders all derer, die im zurückliegenden Kirchenjahr
verstorben sind. Die Angehörigen erhalten kurz davor einen Brief unseres
Pfarramts mit einer entsprechenden Erinnerung und Einladung.
nach oben
Urnenbeisetzung
In der Regel kann die Urne ca. 2 Wochen nach der Trauerfeier beigesetzt werden. Dies geschieht normalerweise im engsten familiären Kreis. Wenn
Sie als Angehörige die Beteiligung des Pfarrers wünschen, wenden Sie
sich bitte an unser Pfarramt, um einen Termin zu vereinbaren.
Urnenbeisetzungen werden bei uns üblicherweise vormittags um 11.00 Uhr
angesetzt.
Kann jemand, der nicht
Kirchenmitglied war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er im Todesfall
auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Diesen Wunsch gilt es zu
respektieren.
In diesem Fall kann jedoch ein freier Redner mit der Durchführung der
Trauerfeier beauftragt werden (Adressen erhalten Sie bei jedem
Bestattungsunternehmen). Die
Kosten für den Redner müssen Sie selbst bezahlen.
Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich
an uns bzw. an Pfarrer Schaan wenden.
nach oben
Trauerfeiern für Heimbewohner des
Johanneshauses
In der Kapelle des Johanneshauses kann nur dann eine Trauerfeier durch unseren
Gemeindepfarrer abgehalten werden, wenn die/der Verstorbene (bzw. später
die Urne) auf dem Öschelbronner Friedhof beigesetzt wird. Ansonsten
findet die Trauerfeier auswärts auf dem Heimatfriedhof statt! Zuständig
für diese Feier ist der evangelische Pfarrer, in dessen
Zuständigkeitsbereich der jeweilige Friedhof liegt.
Allerdings besteht in jedem Fall die Möglichkeit einer Aussegnungsfeier.
Diese kann für die Mitbewohner, das Pflegepersonal und die Angehörigen
eine Hilfe sein, die Verstorbene/ den Verstorbenen aus der
Hausgemeinschaft zu verabschieden.
Wenn die Angehörigen dies wünschen, kann im Aufbahrungsraum des
Johanneshauses binnen 1-3 Tagen eine kirchliche Aussegnungsfeier
anberaumt werden. Eine Aussegnung dauert ca. 10 Minuten und beinhaltet
Gebet, Bibellesung, Anrede, Segen.
|